Bernd Wagner
Schornsteinfegermeister
  Gebäude-Energieberater (HWK)

    Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit 
 

            


Bernd Wagner
Schornsteinfegermeister
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Deutschland

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Erstellung eines Energieausweises / Energiepasses

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Am 01.05.2014 tritt die neue Energieeinsparungsverordung in Kraft.

     Der Energieausweis ist ab 01.05.2014 Pflicht 

Dem Käufer oder Mietinteressent bzw. Neumieter muss, ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden.

 Wer seine Immobilie verkaufen oder vermieten will, sollte ab sofort Folgendes beachten:

  • Die wichtigsten Kennwerte aus dem Energieausweis wie die Energieeffizienzklasse müssen schon in der Anzeige (Zeitung, Internet usw.) stehen.
  • Miet- oder Kaufinteressenten dürfen den Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung einsehen.
  • Und nach Vertragsschluss muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter ausgehändigt werden, zumindest in Kopie.

Verständlicherweise wird der Energieausweis hier in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, da die Energiekosten ständig steigen.
 

Interesse?

Wir betreuen Sie gerne, wenn es um eine Erstellung eines Energieausweises für Ihr Gebäude geht. Viele der notwendigen Angaben haben wir bereits in unseren Unterlagen gespeichert somit müssen wir diese nicht erneut aufnehmen *. Wir, Ihr Gebäude-Energieberater aus dem Schornsteinfegerhandwerk, kennen Ihre Heizungsanlage und Ihre Gebäude durch seine Überprüfungs-, Mess- und Reinigungsarbeiten wie kein anderer. Deshalb können wird sie kompetent, vertrauenswürdig und produktunabhängig beraten.

Lassen Sie sich beraten.
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