Am 01.05.2014 tritt die neue Energieeinsparungsverordung in Kraft.
Der Energieausweis ist ab 01.05.2014 Pflicht
Dem Käufer oder Mietinteressent bzw. Neumieter muss, ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden.
Wer seine Immobilie verkaufen oder vermieten will, sollte ab sofort Folgendes beachten:
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Die wichtigsten Kennwerte aus dem Energieausweis wie die Energieeffizienzklasse müssen schon in der Anzeige (Zeitung, Internet usw.) stehen.
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Miet- oder Kaufinteressenten dürfen den Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung einsehen.
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Und nach Vertragsschluss muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter ausgehändigt werden, zumindest in Kopie.
Verständlicherweise wird der Energieausweis hier in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, da die Energiekosten ständig steigen.
Interesse?
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