
UMWELTSCHUTZ
Messung von Abgasverlust, Ruß, CO-Werten und Staub
Die Durchführung von Messungen nach Vorgabe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung - (1. BImSchV) gehört zu den Aufgabengebieten der Schornsteinfeger. Bestimmte Grenzwerte im Abgas der Feuerstätten müssen entsprechend eingehalten werden. Der Schornsteinfeger führt diese Abgasmessung neutral und ohne wirtschaftliche Interessen an der Feuerstätte durch. Die Messgeräte werden zweimal jährlich, wie in der 1. BImSchV gefordert, druch ein unabhängiges Prüfinstitut geeicht.
Überprüfen von Feuerstätten
Im Rahmen der Feuerstättenschau überprüft der zuständige Bezirkskaminkehrermeister bzw. bevollmächtigte Schornsteinfegermeister an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe den ordnungsgemäßen technischen Zustand, aber auch den eingesetzten Brennstoff, ob dieser für deren Einsatz nach Angaben des Herstellers auch geeignet sind.