Reinigung von Heizungsanlagen und Feuerstätten
Um die Umwelt zu entlasten, aber auch um unnötige Heizkosten zu sparen, führt der Schornsteinfeger auf Wunsch die Reinigung von Feuerstätten aller Bauarten durch. Verschmutzte Heizgaswege, egal ob in Heizungsanlagen oder in Einzelfeuerstätten (Kamin-, Kachel- oder Pelletöfen), fordern einen erhöhten Energieaufwand und stellen eine Veringerung der Betriebs- und Brandsicherheit durch verengte Rauch- und Abgaswege dar. Um die Betriebs- und Brandsicherheit sicherzustellen, sind Feuerstätten und Heizungsanlagen regelmäßig zu reinigen (nach Bedienungsanleitung und EnEV § 11 Abs. 3 mind. 1-mal jährlich)
Rauchmelder
Der Einbau von Rauchmeldern ist wichtig und in Rheinland-Pfalz Pflicht, denn diese könen Menschenleben retten. Richtig ist aber auch, dass es mit einem Rauchmelder allein nicht getan ist. Insoweit sind je nach Herstellerangaben Rauchmelder einer Funktionskontrolle und gegebenenfalls einer Wartung zu unterziehen. Die Funktionsfähigkeit kann im Zuge der Schornsteinfegertätigkeiten mit überprüft werden. Die Kontrolle der Rauchmelder stellt eine sichere Ergänzung für die Betriebs- und Brandsicherheit des Anwesens dar.
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