Bernd Wagner
Schornsteinfegermeister
  Gebäude-Energieberater (HWK)

    Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit 
 

            


Bernd Wagner
Schornsteinfegermeister
Lieserweg 10
54552 Boxberg
Deutschland

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 NEUTRALE BERATUNG 

 


Beratung in feuerungstechnischen Fragen

Als neutraler Berater hat der Kaminkehrer die nötige Erfahrung und die erforderlichen Vergleichsmöglichkeiten um unabhängig und kompetent alle anfallenden Fragen, die die Heizung oder die Errichtung von Feuerstätten und Abgasanlagen und allen dazu gehörenden bzw. Einfluss nehmenden Komponenten betreffen, zu beantworten und zu beraten. Gerade im Hinblick auf die Betriebs- und Brandsicherheit ist der Schornsteinfeger ein zuverlässiger Partner für alle Haus- nd Grundstückseigentümer.

 


Bauberatung

Der  bevollmächtigte Schornsteinfegermeister hat die Verpflichtung, die Anwendung und Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften von neu errichteten Feuerungsanlagen zu überwachen. Gerade vor und während der Bauphase haben oftmals Bauherren/innen Fragen in Bezug auf die Errichtung von Abgasanlagen, Kaminen und Feuerstätten. Darum sollte bereits vor der Errichtung über die Art der geplanten Feuerungsanlagen, den einzusetzenden Brennstoff und die dafür erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig und wertneutral beraten werden.




Beratung nach EnEV

Eine wichtige Aufgabe nimmt auch der Schornsteinfeger im Rahmen der Energieeinsparung ein. Der Schornsteinfeger ist auch für die Überprüfung der Einhaltung der Nachrüstverpflichtungen und anlagentechnischen Bestimmungen der aktuellen Energieeinsparverordnung - EnEV verantwortlich. Im § 26 b der EnEV 2009 sind die Aufgaben entsprechend festgeschrieben, die Heizungsanlage im Hinblick auf die notwendige Dämmung von allen zugänglichen, ungedämmten Verteilungsleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen, die entsprechende Regelung von Zentralheizungen, aber auch den Einbau von elektronisch geregelten Umwälzpumpen in Heizungsanlagen mit mehr als 25 Kilowatt Nennwärmeleistung überprüfen. Auch die Außerbetriebnahme von Heizungsanlagen die vor dem 1. Oktober 1978 errichtet worden sind, ist bei bestimmten Gebäuden mit vorgeschrieben.

 

Beratung nach der 1. BImSchV

Entsprechend der Vorgabe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung - (1. BImSchV) hat der Schornsteinfeger seine Kunden, die eine Feuerstätte für feste Brennstoffe betreiben, zu beraten. Inhalt dieser Beratung ist neben der Bedienung der Feuerstätte auch die sachgerechte Lagerung des Brennstoffes sowie die Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen. Auch der Rest-Feuchtegehalt des eingesetzten Brennstoffes ist gemäß der 1. BImSchV zu überprüfen. Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe, die vor Inkrafttreten dieser 1. BImSchV errichtet worden sind (22. März 2010), dürfen nur weiter betrieben werden, wenn bestimmte Grenzwerte erfüllt sind. Ansonsten sind diese Einzelraumfeuerstätten nach einer entsprechenden Übergangsfrist entweder Nachzurüsten oder Auszutauschen. Fragen Sie dazu Ihren zuständigen Bezirkskaminkehrermeister. Er kann Ihnen Auskunft geben, ob Ihre Anlagen davon betroffen sind bzw. ob Nachweise für Ihre Feuerstätten ausreichend vorhanden sind.

 

Neutrale Beratung in Sachen Energie

Die Möglichkeiten von verschiedenen Heizungssystemen, aber auch die unterschiedliche Nutzung von Energieträgern steht der Kaminkehrer seinen Hauseigentümern beratend zur Seite. Ohne wirtschaftliche Interssen kann über die Möglichkeiten, individuell auf das entsprechende Gebäude zugeschnitten, von der erforderlichen Abgasanlage bis hin zur entsprechenden Brennstoffeinlagerung bzw. Zuführung in Bezug auf die Betriebs- und Brandsicherheit informiert werden.