BRANDSCHUTZ
Abnahmen von Feuerungsanlagen
Die Abnahme von neuerrichteten und geänderten Abgasanlagen und das Ausstellen der Bescheinigungen nach Landesrecht gehört zu den Aufgaben der Kaminkehrer. Egal ob ein Gebäude neu errichtet werden soll, oder an einem bestehenden Kamin eine Feuerstätte angeschlossen oder ausgetauscht werden soll, ist das Mitwirken des zuständigen bevollmächtigten Schornsteinfegermeister gefordert. Bereits im Vorfeld kann der Kaminkehrer fachkundig und neutral Auskunft geben, ob die geplante Feuerstätte funktionsfähig ist. Eine frühzeitige Einbindung des Kaminkehrers bereits in der Planungsphase hat sich bewährt. Bereits im Planungsstadium können Details besprochen und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden.