Bernd Wagner
Schornsteinfegermeister
  Gebäude-Energieberater (HWK)

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Bernd Wagner
Schornsteinfegermeister
Lieserweg 10
54552 Boxberg
Deutschland

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 BRANDSCHUTZ 




Kehr- und Überprüfungen

Die klassische Kaminkehrertätigkeit, die den einwandfreien Abzug der Rauch- und Abgase der Feuerstätten gewährleistet, und die dem vorbeugenden Brandschutz dient, wird in gesetzlich geregelten Abständen durchgeführt. Die Häufigkeit der Kehr- und Überprüfungstermine wird in der bundeseinheitlichen Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO geregelt.

 

Feuerstättenschau

Im Rahmen der Feuerstättenschau hat der Schornsteinfeger auch ein Auge auf bauliche Mängel bzw. auch auf Mängel, die eine Brandgefahr darstellen, in den von ihm betreuten Objekten zu werfen. Auch die Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung auf Anforderung gehört zu den Aufgabengebieten der Schornsteinfeger. Gerade bei Schornsteinbränden ist die Fachkunde und die Ortskunde sehr wichtig. Die entsprechende Rechtsprechung ist im Schornsteinfegerhandwerkergesetz - SchfHwG geregelt.

 

Abnahmen von Feuerungsanlagen

Die Abnahme von neuerrichteten und geänderten Abgasanlagen und das Ausstellen der Bescheinigungen nach Landesrecht gehört zu den Aufgaben der Kaminkehrer. Egal ob ein Gebäude neu errichtet werden soll, oder an einem bestehenden Kamin eine Feuerstätte angeschlossen oder ausgetauscht werden soll, ist das Mitwirken des zuständigen bevollmächtigten Schornsteinfegermeister gefordert. Bereits im Vorfeld kann der Kaminkehrer fachkundig und neutral Auskunft geben, ob die geplante Feuerstätte funktionsfähig ist. Eine frühzeitige Einbindung des Kaminkehrers bereits in der Planungsphase hat sich bewährt. Bereits im Planungsstadium können Details besprochen und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden.