Bernd Wagner
Schornsteinfegermeister
  Gebäude-Energieberater (HWK)

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Bernd Wagner
Schornsteinfegermeister
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   BETRIEBSSICHERHEIT 




Abgaswegeüberprüfung und CO Messungen

Entsprechend der Bauart der Feuerstätte wird die Abgaswegeüberprüfung in Abhängigkeit des eingesetzten Brennstoffes und der Art der Feuerungsanlage einmal jährlich, alle zwei oder alle drei Jahre überprüft. Dabei wird der gesamte Abgasweg ab Brenner bis zur Mündung der Abgasanlage inspiziert. Durch diese Abgaswegüberprüfung wird verhindert, dass Abgase unbemerkt aus der Feuerstätte in den Aufstellraum gelangen. Zusätzlich wird eine Kohlenmonoxid (CO) Messung im Abgas durchgeführt, um das Entstehen von gesundheitsschädlichem, geruch- und farblosen Kohlenmonoxid (CO) schon im Vorfeld zu erkennen, und den Mangel entsprechend durch das Fachhandwerk beheben zu lassen. Die Intervalle für die Überprüfung regelt die bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO.


 

Dichtheitskontrollen

Gerade in der Neuzeit werden immer mehr Abgasanlagen für Überdruck in den Gebäuden errichtet. Auch moderne Feuerungsanlagen benötigen dichte Abgasleitungen. Die dafür erforderliche Dichtheit dieser Überdruck-Abgasanlagen wird im Vollzug des Baurechts in der Feuerungsverordnung - FeuV § 7 Abs. 8 geregelt. Damit dem Betreiber unliebsame Überraschungen durch Kondenswasser- bzw. Abgasschäden erspart bleiben, überprüft der Schornsteinfeger mit einer Druckprüfung (200 Pa bzw. 5000 Pa) oder einer Ringspaltmessung (O2-Verringerung in der Verbrennungsluft) die Dichtheit der Abgasleitungen von Feuerstätten im Überdruckbetrieb.

 

Verbrennungsluftnachweis

Eine sichere Betriebsweise von Feuerstätten erfordert auch eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung. Um die notwendige Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten sicher zu stellen, gibt es eine Reihe von baurechtlichen Vorgaben. Neben der Feuerungsverordnung - FeuV § 3 gibt auch das TRGI Arbeitsblatt 600 entsprechende Vorgaben. Gerade bei einer möglichst luftdichten Ausführung der Gebäudehülle muss, um einen gefahrenlosen Betrieb von Feuerstätten zu gewährleisten, die Verbrennungsluftversorgung nachgewiesen werden. Eine weitere Möglichkeit neben dem rechnerischen Nachweis auf Grund der baurechtlichen Vorgaben ist die 4-Pascal-Messung.